Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

    
Leistungsumfang
Der Lieferungsumfang umfasst nur die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen ausdrücklich aufgeführten Leistungen. Nicht aufgeführte Leistungen gelten als wegbedungen.

Preise
Die in unseren Preislisten, Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders erwähnt oder vereinbart, wie folgt:
– Cargo Domizil, resp. Talbahnstation bei Bestellung über Fr. 1000.- netto
– Mehrkosten für Express-Sendungen gehen zu Ihren Lasten
– exkl. Frachtkosten für Bestellungen unter Fr. 1000.– netto
– exkl. MWSt.
– exkl. Massaufnahmen und Planbearbeitung, d. h. gegen Angabe aller für die
...Fabrikation nötigen Daten durch den Besteller
– exkl. Verlegearbeiten und Montagen am Bau (auf besondere Vereinbarung
...übernehmen wir die Massaufnahmen, Planuebearbeitung und Montagen)
– Abrufbestellungen werden nach der Fertigstellung fakturiert und zu Ihrer Verfügung
...gehalten

Angebotsgültigkeit / Preisänderungen
Unsere Angebote bleiben 30 Tage gültig. Für später eintretende Material-, Lohn- und andere Kostenänderungen bleibt eine Preisanpassung vorbehalten.
Änderungen von Preisen in Preislisten bleiben jederzeit vorbehalten.

Lieferfristen
Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Liefertermine verstehen sich für die Zeit ab Auftragsklarheit bis Versanddatum in unserem Werk. Auftragsklarheit besteht, wenn alle für die Herstellung der Ware nötigen Daten verbindlich vom Besteller genannt sind. Erfolgt die Massaufnahme und Planbearbeitung durch uns, so beginnt die Lieferfrist nach Plangenehmigung durch den Besteller.
Für die Planbearbeitung räumt uns der Besteller, wenn nichts anderes vereinbart, 10 Arbeitstage ab seinem Abruf zur Massaufnahme ein. Konventionalstrafen für Lieferungsverzögerungen gelten nur dann, wenn sie vor Auftragserteilung vereinbart wurden. Konventionalstrafen werden nichtig in allen Fällen von höherer Gewalt, wie Streiks, Brand, Unterbruch von Rohmaterialzufuhren, usw.

Zahlungsbedingungen
– 30 Tage netto
– für Lieferungen über Fr. 6000.–
... 1/3 bei Bestellung 1/3 bei Versandbereitschaft
... Restzahlung 30 Tage nach Rechnungsstellung netto

Transportschäden / Annahme der Lieferung
Transportschäden sind beim Warenempfang sofort dem Transportunternehmer (Bahn oder Camionneur) anzuzeigen. Eine schriftliche Tatbestandsaufnahme ist anzufertigen und uns auf Verlangen einzusenden. Allfällige Mängel der Lieferung sind uns unverzüglich nach Feststellung zu melden. Wird die Ware nicht innert 8 Tagen nach dem Empfang beanstandet, so gilt die Lieferung als in Ordnung angenommen.

Garantie
Wir haften während 2 Jahren ab Auslieferung für alle Mängel an unseren Produkten und an den von uns gelieferten Zubehören, sofern die Mängelrüge ohne Verzug nach der Schadenbeobachtung erfolgt. Mängel, die durch unsachgemässe Beanspruchung, insbesondere durch Überschreiten der zulässigen Nutzlasten entstehen, fallen nicht zu unseren Lasten.
Unsere Haftung erstreckt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Ersatz der Ware; darüber hinausgehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Unsere Gewährleistung für ausreichende Tragfähigkeit und Stabilität gilt im Weiteren nur dann, wenn vor Auftragserteilung die Grösse und Art der Nutzlasten und die Auflagerverhältnisse vom Besteller bekanntgegeben wurden und die statische Dimensionierung durch uns erfolgte.

Gültigkeit der Lieferungsbedingungen
Die vorliegenden Lieferungsbedingungen gelten vorrangig, wenn in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen nicht andere davon abweichende Vereinbarungen ausdrücklich getroffen worden sind.

Eigentumsvorbehalt
Solange die gelieferte Ware nicht vollständig bezahlt oder nicht mit Gebäuden fest verbunden ist, bleibt sie Eigentum der Rieder & Co AG. Diese ist berechtigt, entsprechende Eigentumsvorbehalte eintragen zu lassen.
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Rothenfluh.

Gerichtsstand
Zur Beurteilung von Streitigkeiten ist das Gericht in Sissach zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird.
In jedem Fall gelangt Schweizerisches Recht zur Anwendung.